OsteopathieGreve

Erstattung der Behandlungskosten

Die Osteopathie ist in Deutschland als Heilkunde anerkannt, welche ausschließlich von Ärzten und Heilpraktikern ohne Weisungsbindung ausgeübt werden darf.

Zunehmend werden die Behandlungskosten auch durch die gesetzlichen Krankenkassen erstattet.

Weitere Informationen finden Sie zum Beispiel im Internet unter www.osteokompass.de

Inwieweit Ihre gesetzliche oder private Krankenkasse einerseits die Kosten übernimmt und anderenseits unter welchen Voraussetzungen, ist eigenverantwortlich zu ermitteln. Als Privatversicherter erfolgt der Ausgleich nach der Gebührenordnung der Heilpraktiker (GebüH).

Natürlich können Sie die Osteopathie auch als Selbstzahler in Anspruch nehmen.

Die Kosten der Osteopathie sind nach jeder Unterstützung via Barzahlung oder sofortiger Überweisung selbst zu zahlen.

Kosten